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Gemäss Lebensmittelgesetz ist grundsätzlich auch der Warenbesitzer und nicht etwa nur deren Lieferant für die Rohstoff- und Produkthygiene verantwortlich. Produzenten, Verarbeiter und Verteiler von Lebensmitteln müssen durch Selbstkontrollen (Eigenverantwortung) sicherstellen können, dass ihre Produkte hygienisch einwandfrei sind und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die selbst bestimmten kritischen Kontrollpunkte (CCPs) müssen mit eigenen Methoden und Laboruntersuchungen ständig überwacht werden.

  • Mikrobiologische Untersuchungen gemäss Schweiz. Lebensmittelbuch oder anderen nationalen und internationalen Richtlinien
  • Chemische oder andere Spezialuntersuchungen können ebenfalls über unser Labor abgewickelt werden
  • Gratis zur Verfügungstellung von Entnahme- und Transportmaterialien
  • Probenentnahme in Ihrem Betrieb durch unsere Spezialisten
  • Kontrolle gebrauchter Frittierfetten bzw. -ölen mit Foodoil-Sensor (Schnelltest)